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Alt 03.02.2009, 20:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo,

also generell ist es nicht erlaubt, Gegenstände im Keller einzulagern, von denen ggf. Belästigungen oder auch Gefahren ausgehen. Dies wäre zum Beispiel bei einem Moped im Betriebszustand der Fall.

Bei einem entleerten Moped müsste ggf. die Hausordnung oder der Vermieter selbst Aufschluss geben können.

Wenn keine Gefahr des Benzin- oder Ölverlustes besteht und auch durch Abgase keine Brandgefahr entstehen kann, dann denke ich, es sei durchaus möglich das Moped im Keller einzulagern.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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