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Alt 03.12.2010, 15:11
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Lärm durch Kinder?

Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt 3 Monate. Gründe für eine kürzere, fristlose Frist kann ich nicht erkennen. Aber lesen Sie selbst, was der Gesetzgeber dazu sagt: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Wenn Sie noch heute dem Vermieter die Kündigung übergeben, wäre der 28.02.2011 Ihr letzter Tag in der Wohnung.
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