AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
1. Die Mietminderung wurde völlig falsch berechnet. Man kann nur taggenau mindern und das wären in diesem Fall 16,80 Euro.
2. Die Temperatur müsste in der Raummitte in der Höhe von ca. 1,20 m gemessen werden, um zu einer Mietminderung zu führen.
3. Sie müssen unbedingt einen Anwalt für Mietrecht einspannen. Der wird Ihrer Mieterin schon klar machen, dass Sie bis zum 31.03.2011 die Miete zu bezahlen hat.
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