Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter
Hallo
Ich bin mir sicher daß ich mal einen Paragraphen gesehn habe, nach dem es dann kürzere Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gibt, wenn beide in der Wohnung des Vermieters wohnen, verschiedenen Räume wie Bad und Küche teilen und die meisten Möbel vom Vermieter stammen.
Leider habe ich die Stelle nicht mehr gefunden und weiß auch nicht, ob dieser Paragraph noch gültig ist.
Kann mir da einer Helfen ?
Vielen Dank
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