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Alt 07.02.2009, 19:05
Alexander Hager Alexander Hager ist offline
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Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 4
Standard Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter

Hallo

Ich bin mir sicher daß ich mal einen Paragraphen gesehn habe, nach dem es dann kürzere Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gibt, wenn beide in der Wohnung des Vermieters wohnen, verschiedenen Räume wie Bad und Küche teilen und die meisten Möbel vom Vermieter stammen.

Leider habe ich die Stelle nicht mehr gefunden und weiß auch nicht, ob dieser Paragraph noch gültig ist.

Kann mir da einer Helfen ?

Vielen Dank



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