Hallo Alexander.
Was ist denn in Eurem Mietvertrag, bzw. Untermietvertrag geregelt?
Es gibt ja sicherlich eine vertragliche Grundlage, in welcher auch Positionen wie Kündigung, etc. verfasst sind.
Ansonsten müssten meiner Meinung nach die gesetzlichen Regelungen (Kündigungsfrist von 3 Monaten) zugrunde gelegt werden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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