Hallo,
das ist richtig. Denn es wird ja ein neuer Mietvertrag geschlossen. Und die Kaution, die der Vermieter von dir verlangt musst du natürlich von deinem neuen Mitbewohner eintreiben. Denn dieser kann ja nicht kautionsfrei die Räumlichkeiten nutzen, ggf. beschädigen und dann verschwinden. Dann könntest du nämlich ganz alleine haften und der Vermieter hat keine Sicherheit in Form der
Kaution in petto.
Dementsprechend gilt diese zusätzliche Kaution meiner Meinung nach als rechtens.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach