Hallo und Danke für die Antwort
ich bin da 100 % sicher daß es da ein Gesetz gibt, oder zumindest gab, daß eine kürtzere Kündigungsfrist für den Vermieter und Mieter ermöglicht, wenn dieser Fall vorliegt. Und zwar egal was im Mietvertrag steht.

Ich hatte nämlich schon mal einen Untermieter der genau mit diesem Recht innerhalt von ca 6 Wochen ausgezogen ist. Ich fage mich nur, ob der Paragraph noch Gültigkeit hat und in genau der Gleiche Weise auch für den Vermieter gilt.
Vielen Dank