Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 09.02.2009, 18:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

also ich sehe es so, dass es dem Vermieter nicht egal sein kann. Denn um eine Wohnung unterzuvermieten, braucht man ja auch die Einwilligung des Vermieters, da es sich um seinen Besitz handelt. Du bist ja nur Nutzer und es handelt sich bei Euch sicher um einen Mietvertrag und keinen Pachtvertrag!
Nur ein Pachtvertrag würde es ohne Einschränkung erlauben die Wohnung aus Einnahmenerzielungsabsicht weiterzuvermieten!

Das du keine Kaution bezahlt hast ist ja kein Problem, entbindet aber dennoch nicht von der Berechtigung des Vermieters eine Kaution für den Untermieter zu verlangen.

Darüberhinaus würde ich dir folgende Verfahrensweise empfehlen:
Die Kaution für die Wohnung leitest du 1 zu 1 an den Vermieter weiter. So hast du auch mit einer Abwicklung beim Auszug nichts zu tun.
Darüberhinaus würde ich eine "eigene Kaution" im Untermietvertrag vereinbaren. Diese Kaution ist für gemeinschaftlich genutzte technische Geräte, denn nichts hält ewig und es kann auch schnell mal was kaputt gehen, was eine Haftpflichtversicherung vielleicht nicht übernimmt, oder es handelt sich um einen kleineren Schaden.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten