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Alt 08.02.2011, 21:28
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung und einige Fragen zur Miete

Hallo Molly,

Bitte informieren Sie sich in den Links die Ihnen Regenmacher an die Hand gegeben hat!

Des Weiteren:
Wenn 10 Jahre keine Mieterhöhung stattgefunden hat, dann glaube ich nicht, dass diese über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt!

Eine Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete ist auch nur gestattet, wenn die Wohnung eine besondere Ausstattung aufweist.

Was den verbrannten Fußboden angeht: Hier kann der Vermieter entscheiden, was verlegt wird. Wenn noch Material vorhanden ist, ist das durchaus legitim.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und Die haben sich weiterhin in unserem Portal zum Thema "Miete" informiert.


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