Zitat:
Zitat von Schnica
Guten Tag,
am 31.3.2011 kündigte unser derzeitiger Vermieter unser Mietverhältnis wegen Eigenbedarf.
Es gibt nur wenige gesetzlich zugelassene Gründe für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Der Verkauf des Hauses/der Wohnung gehört keinesfalls dazu. Hier müsste der neue Eigentümer nach Eintragung ins Grundbuch selbst wegen Eigenbedarf kündigen.
Wir wussten bereits, dass unser Vermieter einen Käufer für die Wohnung sucht, er beteuerte jedoch mehrmals, dass er versucht, lediglich an einen Kapitalanleger zu verkaufen.
Der Käufer ist nun doch kein Kapitalanleger sondern möchte die Wohnung selber nutzen.
Ist es nun zulässig, dass unser derzeitiger Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Eigenbedarfs des zukünftigen Wohnungsbesitzers kündigt? Mit einer Frist von 3 Monaten, versteht sich.
Nein, natürlich nicht!
Oder ist es generell dem Vermieter erlaubt, das Mietverhältnis zu kündigen, sobald die Wohnung den Besitzer wechselt?
Nur, wenn der neue Vermieter/Eigentümer einen berechtigten Eigenbedarf anmelden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Feedback!
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Hier Hinweise auf Gesetze und Urteile zum obigen Thema:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm
bitte unter "E" wie Eigenbedarf
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm
unter "K" wie Kündigung