Zitat:
Zitat von hofmannuela
Für Antworten, Hinweise, Tipps oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Manuela
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Wenn im sogenannten Maklervertrag zwischen Ihnen und dem Makler nicht explizit die Weitervermietung untersagt ist (und das wäre übrigens äußerst fraglich), sollten Sie sich ruhig zurücklehnen. Er hat seine Provision bekommen und wenn er meint, dass er ein lebenslanges Recht an der Vermittlung der Wohnung hat, dann soll er das beim Vermieter durchsetzen.
Der Hinweis, dass Sie die vom Makler genannten Adressen nicht weiter geben dürfen, bezieht sich auf die erste Kontaktaufnahme und Vermittlung. Und das ist üblich, damit solche Wohnungen nicht unter der Hand weiter gegeben werden und der Makler in die Röhre schaut.