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Alt 16.04.2011, 05:20
Semi
Gast
 
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Standard Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Hallo zusammen,

bislang stille Leserin, nun mit einer konkreten Frage:

uns wurde in einem Schreiben der Vertretung unseres Vermieters mitgeteilt, dass, wenn wir nicht brav mit diesem kooperieren, uns eine Kündigung nach § 573 a droht.http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html , Alleine aber Absatz 2 passt nicht. Wir wohnen zwar in einem 2-Fam.-Haus, aber mit jeweils abgeschlossener Wohnung???? Versteh ich nicht!

Kooperation heisst konkret, offiziell selbstverständlich anders definiert: wenn wir unseren seit 1 Jahr bestehenden Mietvertrag nicht endlich mit dem Vermieter erneuern, gibts Rauswurf.

Aus irgendeinem Grund hat der Vermieter seit Januar sich in den Kopf gesetzt, den seit einem Jahr bestehenden Mietvertrag mit uns zu erneuern. Sicher gibt es einige Vorteile für uns, insbesondere wurde die Schönheitsrep.klausel nicht festgehalten, er hat uns einen Raum im Nebengebäude, wie er sagt "aus Versehen" alleinig zugeordnet. Er begann erst sehr zart und fein, meinte fast beiläufig, man müsse ja auch mal den Mietvertrag erneuern, sei ja in einer unmöglichen Situation auf die Schnelle verfasst worden. Nun hat er uns mehrmals sehr lautstark mit fristloser Kündigung gedroht, seien wir weiterhin nicht willens, den bestehenden Mietvertrag mit ihm zu erneuern.

Der Mensch ist sehr speziell, hat in einem Jahr 3 Mieter verschlissen, alle wegen Strittigkeiten mit ihm ausgezogen. Lebt gerne ein bisschen auf Kosten der Mieter, verweigern sie sich, droht er, wie mir schon im letzten Jahr, weil er Müllkosten sparen wollte und seinen Müll tapfer in unseren Tonnen entsorgte mit den Worten, wir hätten ihm das erlaubt und wenn mich das störe, so sollten wir über eine Auflösung des Mietverhältnisses nachdenken.

Dieser § der vereinfachten Kündigung ist definitiv vorgeschoben, so ist das eine elegante Lösung, um evtl. Schadenersatzansprüche abzuwenden, uns problemlos loszuwerden, wenn wir nicht parieren. Weiterhin wird er im nächsten Monat ins Hinterhaus ziehen, noch sind die Handwerker im Haus, so hat dieser § keinen Bestand, oder?

Sicher wird er aber ab jetzt behaupten, dass er niemals umziehen wird.

Haben wir Chancen, ihm nachzuweisen, dass er einen Umzug anstrebt, nutzt das überhaupt was, gilt dieser § auch im Umkehrschluß für uns? Wie ist das dann mit der Kündigungsfrist, gibt es da noch eine oder wäre das dann fristlos für beide Seiten? Offensichtlich läuft das auf einen Rechtsstreit zu.

Danke

Semi



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Geändert von Semi (16.04.2011 um 05:35 Uhr)
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