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Alt 16.04.2011, 09:15
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: man kann nur den Kopf schütteln

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Zitat von Semi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bislang stille Leserin, nun mit einer konkreten Frage:

uns wurde in einem Schreiben der Vertretung unseres Vermieters mitgeteilt, dass, wenn wir nicht brav mit diesem kooperieren, uns eine Kündigung nach § 573 a droht.http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html , Alleine aber Absatz 2 passt nicht. Wir wohnen zwar in einem 2-Fam.-Haus, aber mit jeweils abgeschlossener Wohnung???? Versteh ich nicht!

Aber ich. Bitte genauer lesen und verstehen, denn Sie wohnen derzeit mit Ihrem Vermieter in einem Haus mit 2 Wohnungen, wovon er eine bewohnt.

Kooperation heisst konkret, offiziell selbstverständlich anders definiert: wenn wir unseren seit 1 Jahr bestehenden Mietvertrag nicht endlich mit dem Vermieter erneuern, gibts Rauswurf.

Ein Vertrag wird auf "ewig" abgeschlossen. Einer Änderung muss der Mieter zustimmen, diese Zustimmung lässt sich nicht erzwingen. Außer vielleicht bei wirklich wichtigen Dingen durch einen Gerichtsbeschluss.

Nun hat er uns mehrmals sehr lautstark mit fristloser Kündigung gedroht, seien wir weiterhin nicht willens, den bestehenden Mietvertrag mit ihm zu erneuern.

Fristlose Kündigung? Der Mann, so scheint es, leidet unter Realitätsverlust.

Dieser § der vereinfachten Kündigung ist definitiv vorgeschoben, so ist das eine elegante Lösung, um evtl. Schadenersatzansprüche abzuwenden, uns problemlos loszuwerden, wenn wir nicht parieren. Weiterhin wird er im nächsten Monat ins Hinterhaus ziehen, noch sind die Handwerker im Haus, so hat dieser § keinen Bestand, oder?

Erst danach, wenn er nicht mehr im Haus wohnt.

Sicher wird er aber ab jetzt behaupten, dass er niemals umziehen wird.

Tja, so ist das, lügen ist erlaubt im Mietrecht. Man muss es nur beweisen.

Haben wir Chancen, ihm nachzuweisen, dass er einen Umzug anstrebt,

Sorry, aber woher soll ich das wissen. Meine Kristallkugel ist zurzeit beim Hersteller zum Update, also kann ich da nicht reinsehen.

nutzt das überhaupt was, gilt dieser § auch im Umkehrschluß für uns?

Das verstehe ich jetzt nicht. Als Mieter können Sie jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ihr Vermieter müsste aber bei einer Eigenbedarfskündigung eine Frist von 6 Monaten einhalten.

Wie ist das dann mit der Kündigungsfrist, gibt es da noch eine oder wäre das dann fristlos für beide Seiten? Offensichtlich läuft das auf einen Rechtsstreit zu.

Fristlos ist kalter Kaffee, für beide Seiten!

Semi
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