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Alt 16.04.2011, 15:41
Semi
Gast
 
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Standard AW: Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Danke für die Rückmeldung.

Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern ....

Das habe ich nicht verstanden, trotz mehrmaligem Lesen " Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung"! Das ist etwas anderes als zwei getrennte Wohnungen innerhalb eines Zweifamilienhauses.
Also lesen und verstehen geht eben nicht immer, auch wenn man sich sehr anstrengt. Und auch jetzt lese ich zwischen Absatz 1 und 2 einen Wiederspruch.

Mit der Frage, ob wir eine Chance haben, ihm einen Umzug nachzuweisen, war gemeint, ob es juristisch von Bedeutung sein kann, dass er alleine die Absicht hat, umzuziehen, also dieser § 573 von daher nichtig ist, worauf er sich ja schlauerweise bezieht.

Aber gut, die Kristallkugel würde mir in diesem Fall eh nicht helfen, da es hier um Fakten geht, kein Problem, dass sie derzeit geupdatet wird.

Danke Semi
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