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Alt 22.04.2011, 10:18
BlackMagic BlackMagic ist offline
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Standard Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?

Dieses Thema habe ich hier gelesen.

Meine Vermieterin betritt auch während meiner Abwesenheit und ohne meines Wissens meine Wohnung um ihre Neugier zu befriedigen. Habe Bildmaterial darüber, weil ich meinen Verdacht bestätigt haben wollte. Ich habe eine WebCam installiert und überwache meine Wohnung während meiner Abwesenheit.

Gestern habe ich mich beim Mieterbund angemeldet und dort auch bei einem Rechtsanwalt gleich ein Beratungsgespräch bekommen.

Seine Auskunft: Ich kann nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, kann nur ihr eine Abmahnung schicken und die Schlösser austauschen.

Mein Einwand das ich im Internet gelesen habe, dass es Gerichtsurteile mit Aktenzeichen usw.gibt, dass man fristlos kündigen könne und auch den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen könnte, stellte er als unwahr hin. Da hätte der gegnerische Anwalt wohl geschlafen oder es wären noch andere Gründe für die Kündigung dagewesen bzw. dieses Urteil wäre in irgend einem kleinen Gericht gefällt worden.

Diese Auskunft war für mich natürlich sehr unbefriegegend.

Nun lese ich hier das dies doch möglich ist und bin total verunsichert.
Überlege, ob ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf eigene Kosten aufsuchen soll um mich nochmals beraten zu lassen.
Ich möchte auf keinen Fall etwas unternehmen ohne rechtlich abgesichert zu sein.

Könnte mir hier bitte Jemand der wirklich über die rechtlichen Kenntnisse verfügt einen Rat geben.




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