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Alt 27.04.2011, 09:42
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft

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Zitat von katsumoto Beitrag anzeigen
Hallo,
was das Gesetz vorschreibt "unrenoviert".

Was hat denn das Gesetz (welches denn?) mit dem Zustand Ihres Zimmers bei Einzug zu tun?

Zudem teilte er mir mit das er nicht wisse wann er mir das Geld überweisen wird. Dieses Früchten ist gerade mal 18 und studiert Int. Business und denkt er wäre wer.

Ob das Alter des Früchtchen etwas damit zu tun hat, dass er sich tatsächlich mit der Rückzahlung der Kaution Zeit lassen kann, will ich bezweifeln.

Da ich mich nicht mit ihm rumstreiten wollte hab ich mich schriftlich an den Hauptmieter gewandt und die volle Kaution-Rückzahlung verlangt und ihm mitgeteilt, dass ich acu schriftlich von ihm bestätigt habe das keinerlei Mängel beim Auszug vorlagen. Ich weiß auch das die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden kann.

Dann haben Sie doch die passenden Informationen, oder?

Aber ich finde es zum einen unfair

Den Begriff unfair gibt es im Sport, aber nicht im Mietrecht.

weil ich damals die Kaution auch zügig gezahlt habe und ich außerdem nur 6 Monaten da gewohnt habe. Ich weiß leider nicht so recht was ich machen soll und am liebsten würde ich zur Selbstjustiz (bitte nicht falsch verstehen) greifen aber danach hab ich schlechte Karten. Bitte um RAT!
Die Länge der Mietzeit hat keinen Einfluss auf die Zahlung oder Rückzahlung der Kaution.Bitte lesen Sie sich in diesem Lexikon Wissen zum Mietrecht an:

www.mietrechtslexikon.de
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