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Alt 06.05.2011, 14:58
Mareike Mareike ist offline
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Standard AW: Gültigkeit eines Mietvertrages

Das klingt ja schon mal gut! Ich denke aber auch, dass du damit keine rechtlichen Grundlagen erfüllst und der Vermieter durchaus die Freiheit hatte, die Wohnung nach vier Monaten anderweitig zu vermieten.
Wir haben aber gerade eine ähnliche Situation, mein Freund wollte eine Wohnung in Krefeld anmieten, die Wohnung wurde ihm zugesagt und soll nun doch anderweitig vergeben werden. Wir sind nun am überlegen, ob wir doch noch weiterschauen, oder mal bei einem Anwalt anfragen, es soll ja die eine, oder andere gute Anwaltskanzlei in Krefeld geben!
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