AW: Mündliche Kündigung von Wohnraum
Eine mündliche Kündigung von Wohnraum ist nicht möglich, sie muss immer schriftlich erfolgen und zwar bis zum dritten Werktag des Monats zum übernächsten Monatsende.
Da das hier versäumt wurde und bei Nichtzahlung eine Zahlung der laufenden Miete gefordert werden könnte (eine Kündigung liegt ja nicht vor) sollte man sich unbedingt außergerichtlich einigen.
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