Zitat:
Zitat von Darkbrot
Oder könnte die "unliebsame" Mieterin mir und meinem Onkel einen Strick daraus drehen, weil er das Zimmer eventuell nicht vermieten darf(wegen Bauvorschriften oder Sonstigem)?(wird ja wohl immernoch ein mündlicher Mietvertrag sein oder zumindest eine Duldung?)
Vielen Dank,
Gruß Johannes
|
Da kann Ihnen nur das örtliche Bauamt Auskunft geben in Bezug auf Zulässigkeit. Nicht jeder ausgebaute Kellerraum ist von Amts wegen als Wohnraum geeignet/gestattet.