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Alt 19.05.2011, 09:43
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kellerzimmer kostenlos bewohnbar? (nur Nebenkosten)

Zitat:
Zitat von Darkbrot Beitrag anzeigen

Oder könnte die "unliebsame" Mieterin mir und meinem Onkel einen Strick daraus drehen, weil er das Zimmer eventuell nicht vermieten darf(wegen Bauvorschriften oder Sonstigem)?(wird ja wohl immernoch ein mündlicher Mietvertrag sein oder zumindest eine Duldung?)
Vielen Dank,

Gruß Johannes
Da kann Ihnen nur das örtliche Bauamt Auskunft geben in Bezug auf Zulässigkeit. Nicht jeder ausgebaute Kellerraum ist von Amts wegen als Wohnraum geeignet/gestattet.
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