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Alt 01.07.2011, 14:01
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung Mietvertrag nach einem Jahr.....

Sie sollten sich unbedingt bei einem Anwalt für Mietrecht rückversichern, denn meiner Meinung nach besteht hier kein Kündigungsgrund.

Eigenbedarf nach solch kurzer Mietzeit dürfte nicht zutreffen und eine erleichterte Kündigung nach § 573a trifft hier auch nicht zu.

Entweder zum Anwalt vor Ort oder einen Anwalt hier im Forum befragen:
http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html
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