Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 10.07.2011, 18:16
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abrechnung falsch, wie weiter

Die Erfassung und Abrechnung der Heizkosten durch einen Dienstleister sind auf die Mieter umlegbar, also nichts mit Erstattung der Vorjahre.

Sie sollten sich mal die Betriebskostenverordnung durchlesen:

http://www.deutschesmietrecht.de/Ext...bskostenVO.pdf
Mit Zitat antworten