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Alt 14.07.2011, 11:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nebenkostenabrechnung 2010

Hallo,

sie sollten auf jeden Fall einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung bei ihrem Vermieter einlegen und beweisbar zustellen, z.B. per Einwurfschreiben.

In diesem Einspruch sollten Sie darlegen, dass Sie erst einmal nur die Hälfte, also einen "unstrittigen" Betrag anweisen und den Rest zahlen, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.


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