Übergabeprotokoll bei Auszug
Beim Auszug aus meiner Wohnung am 30.9.08 habe ich zusammen mit dem Vermieter ein handschriftliches Übergabeprotokoll erstellt, das beide unterschrieben haben (er hat das Original, ich die Kopie). Nach circa 4 Monaten stellt mir mein Vermieter Schönheitsreparaturen in Rechnung, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurden (und die ich auch nicht zu verantworten habe). Er will mir erst dann meine Kaution zurückzahlen, wenn ich ihm diese Kosten erstattet habe.
1. Kann er das machen?
2. Wenn nicht, welchen Paragraph kann ich zitieren?
3. Wann spätestens muss er mir meine Kaution zurückzahlen (anteilmäßig oder komplett)?
Vielen Dank!
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