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Alt 16.08.2011, 21:44
Scully50 Scully50 ist offline
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Standard "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

Heute (16.8.) haben unsere Vermieter einen auf den 3.8.2011 datierten Brief eingeworfen und um eine Mieterhöhung von €710 auf € 852 ab 1.10.2011 gebeten. Sie beziehen sich auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die ständig steigende kosten für Grundbesitz und NICHT auf einen Mietspiegel den es in unserer Stadt nicht gibt!! Falls wir bis 25.8.2011 diese freie Vereinbarung nicht unterzeichnen, soll ein "förmliches Mieterhöhungsverlangen" gem. den gesetzl. Vorschriften erfolgen!!
Seit die Vermieter vor 6 Jahren diese Wohnung gekauft hatten, wurde die Miete nicht erhöht, allerdings haben wir in dieser Zeit auch etliche Instandhaltungen angemahnt bzw. erbeten, wie Z.B. - Bad ist seit 40 Jahren nicht saniert, die Fugen bröseln, das Emaille in Dusche und Badewanne platzt ab- oder- Putz unter der Balkondecke schlägt Blasen, hat Risse und bröckelt herunter-.Bisher gab es dafür keine Zusagen !
Ich habe nun 3 Fragen:
1.) Ist eine sofortige 20% Mieterhöhung in Ordnung?
2.) Wie sind die gesetzl. Fristen für die Erhöhung nach schriftl. Zustellung?
3.) Macht es Sinn, sich Instandhaltungen schriftl. zusichern zu lassen und dann die "einvernehmliche" Lösung zu wählen?
Für konstrukt. Ratschläge bin ich sehr dankbar!



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