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Alt 17.08.2011, 10:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

1.) Ist eine sofortige 20% Mieterhöhung in Ordnung?

Das wäre sie, wenn entweder die Erhöhung durch einen qualifizierten Mietspiegel, wenn nicht vorhanden durch 3 Vergleichswohnungen in gleicher Lage und Ausstattung nachgewiesen wird.

2.) Wie sind die gesetzl. Fristen für die Erhöhung nach schriftl. Zustellung?

Fristen sind hier nicht relevant, das das Mieterhöhungsbegehren ungültig ist.

3.) Macht es Sinn, sich Instandhaltungen schriftl. zusichern zu lassen und dann die "einvernehmliche" Lösung zu wählen?

Instandhaltungen sind stets Vermietersache. Da muss man sich nichts bestätigen lassen. Der Mieter hat aber das Recht der Mietminderung, wenn die Mängel an der Wohnung gravierend sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap3.htm
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