AW: Fristlose Kündigung möglich?
Also, wenn man mit offenen Augen geschaut hätte, hätten diese Dinge schon vor Abschluss des Mietvertrages auffallen müssen. In solch ein Haus zieht man nicht ein! Und dann noch einen Mietvertrag über 2 Jahre abschließen, da hört mein Verständnis aber auf.
Ob Sie unter diese Umständen fristlos kündigen können kann Ihnen nur ein Anwalt vor Ort sagen, der sich dann auch die Wophnung und das Umfeld ansehen kann.
Große Hoffnungen kann ich Ihnen aber nicht machen, da soll Sie besser der Anwalt über Ihre Möglichkeiten aufklären.
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