AW: Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietverhhältnisses
Hallo,
also wenn ich alles richtig verstehe und Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben, was vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde, so weisen Sie den Vermieter schriftlich darauf hin, dass dieser Grund nicht zur Kündigung gereicht und Sie das Mietverhältnis mit ihm nicht vorzeitig lösen werden.
Mietrecht Einfach
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