Hallo Tinchen,
generell ist es so, dass das Finanzamt zunächst nichts von einer Schenkung mitbekommt, wenn diese nicht notariell beurkundet werden muss, wie z.B. beim Übertrag einer Immobilie.
Bei Geldgeschenken besteht die sogenannte Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Denn spätestens, wenn z.B. mit dem Geld ein Haus gebaut wird oder ähnliches, kann sich das Finanzamt nach der Mittelherkunft erkundigen.
Ob dann letzten Endes Schenkungssteuer anfällt hängt von dem jeweiligen Freibetrag ab. In deinem Fall, als Kind des Schenkers, würde dieser 400.000 Euro betragen. Der Steuersatz ist gleich der Erbschaftssteuer. Die Steuersätze kannst du aber hier noch einmal nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Bitte beachte auch, dass sich eine Schenkung auch auf ein späteres Erbe auswirken kann. Einzelheiten dazu erfährst du in diesem Beitrag zum Thema Schenkung - Anrechnung auf das Erbe:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen,
Erbrecht Einfach