
26.09.2011, 16:12
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AW: Nächtliche Ruhestörung durch wackelnde Wände
Lesen Sie sich hier mal durch:
Mietrecht: Lärm, Wohngeräusche, Trittschall
und weiter:
Die Pflichten der Mieter im Hinblick auf Lärmverursachung und Lärmvermeidung umschrieb auch das Landgericht München in einem Urteill aus dem Jahr 1990 genau und ausführlich, andere Gerichte haben ähnlich entschieden:
Zur Reduzierung des Trittschalls ist dem Mieter einer hellhörigen Altbauwohnung durchaus zumutbar, die Wohnung nur mit Hausschuhen zu begehen und dies auch von den Gästen zu verlangen. Die bloße Aufforderung an die Gäste, Lärm zu vermeiden, reicht nicht aus. LG München I, 25. Zivilkammer, Urteil vom 8. November 1990, Az: 25 O 7514/89.
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