AW: Was geht vor? Erbvertrag oder Testament?
Hallo Andy,
ich denke sie werfen möglicherweise ein wenig was durcheinander.
Der Ehevertrag (auch Erbvertrag) regelt den Letzten Willen bis zu dem Zeitpunkt der möglichen Scheidung. Das Testament zum Zeitpunkt des Todes.
Das würde bedeuten, dass wenn Ihr Todeszeitpunkt noch in der Ehe käme, dann würden die im Ehevertrag getroffenen Regulierungen Anwendung finden.
Sollten Sie geschieden sein und versterben, gilt der Letzte Wille laut der testamentarischen Abfassung. Der Ehevertrag ist dann ja hinfällig, da Sie nicht mehr verheiratet sind.
Erbrecht Einfach
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