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Alt 25.10.2011, 13:30
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Zitat:
Meine Vermieterin muss ja die 6 Monatige Kündigungsfrist einhalten, aber muss ich die auch?
Ihre Frist beträgt 3 Monate. Und die müssen Sie auch einhalten. Da spielt es keine Rolle, dass Ihr Vermieter bereits gekündigt hat.

Zitat:
Wir waren niemals im Verzug,
Das würden aber die Gerichte anders sehen: Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

Zitat:
Kann sie trotzdem aufgrund dessen u.a. kündigen, wegen verzuges der Miete?
Warum sollte sie sich die Mühe machen, doppelt zu kündigen. Eine Kündigung reicht doch. Übrigens, wenn Sie mit der Vermieterin zusammen unter einem Dach leben, dann kann Sie den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Lesen Sie: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
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