Nachrüstung eines Heizkörpers
Da das Wohn/Eßzimmer im EG direkt über einem unbeheizten Kellerraum liegt, möchte ich in diesen Kellerraum eine Heizung (sogar auf meine Kosten) nachrüsten lassen.
Ich habe diese Leistung beim Vermieter um Genehmigung angefragt.
(Zur Erklärung: Ich wohne in einer DHH und der Nachbar hat eben so eine Heizung schon im Jahr 1996 nachgerüstet!)
Jetzt kam ein Einwurfeinschreiben mit der Untersagung der Leistung!
Kann ich das Anfechten??
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