wenn deine ehefrau noch lebt wenn du stirbst und ihr nicht geschieden seid, bekommt sie den zugewinnausgleich als erhöhung ihres gesetzlichen erbteils (1371 BGB) daneben ist sie auch pflichtteilsbereichtigt (
§ 2303 BGB). normal erhält die ehefrau also die hälfte nach gesetzlicher erbfolge. wird man enterbt nur noch die hälfte
ob enterbung ohne scheidung möglich ist weiß ich nicht