Hallo,
diesen Fall sollte man tatsächlich vermeiden, sonst kann man es sich nämlich gleich sparen. Ich würde das Testament deshalb in öffentliche Verwahrung geben. Deshalb kann man ein Testament trotzdem noch jederzeit widerrufen! Wenn man es sich einen Tag vor seinem Tod anders überlegt, schreibt man einfach "unter Widerruf aller vorherigen Testamente verfüge ich..." Dieses Testament darf man dann aber natürlich auch nicht verstecken
LG