Erhöhte Heizkosten durch falsch angeschlossene Gastherme
Nach dem Einzug in eine komplett sanierte Wohnung haben wir nach dem ersten richtigen Abrechnungszeitraum von einem Jahr eine extrem hohe Nachforderung des Gasanbieters erhalten. Jeder Vergleich wies aus, dass der Gasverbrauch für eine 58-Quadratmeter-Wohnung überproportional hoch sei. Wir haben dann eine Mängelmeldung an den Vermieter weitergegeben und daraufhin wurden Handwerker mit der Fehlersuche beauftragt. Erst beim 4. oder 5. Termin fand der Handwerker den Grund, nämlich dass die Gastherme (welche im übrigen neuestem Standard entspricht) aufgrund eines fehlerhaften elektrischen Anschlusses nicht mit dem Thermostat verbunden war. Da die Regler an den Heizkörpern selbst völlig veraltet sind, war es uns nicht möglich, die Raumtemperaturen richtig zu regulieren. Nach Feststellung des Fehlers haben wir den Vermieter diverse Male über den Zeitraum von nunmehr fast 12 Monaten immer wieder angeschrieben, ohne dass uns klar mitgeteilt worden wäre, wer denn den Schaden nun übernimmt. Zum Schluß wurde auch der Generalunternehmer per email mit einbezogen, der aber lediglich immer wieder Informationen anforderte, die dem Vermieter a) längst vorlagen und wir ihm B) auch noch einmal zukommen ließen. Seitdem wird einfach nicht mehr geantwortet. Deshalb meine Frage an die anderen Forums-Nutzer: Weiß jemand, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, um eine Regress-Forderung geltend machen zu können oder wer letztlich für den Schaden von immerhin fast 800 Euro aufkommen muss? Vielen Dank schon einmal im voraus!
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|