Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 30.12.2011, 10:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

Zitat:
Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet (oder ist es zumindest üblich) den verbleibenden Teppichboden reinigen zu lassen?
Was üblich ist bestimmen in diesem Fall Sie ganz allein. Allgemein gültige Vorschriften gibt es für den Fall nicht. Der Vormieter dieser Wohnung dürfte lediglich gehalten gewesen sein, sie besenrein zu hinterlassen. Von chemischer Reinigung spricht der Gesetzgeber nicht.

Es bleibt also die Individualvereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter, in wie weit er Ihren Wünschen gerecht wird.

P.S. In Bau- und Drogeriemärkten kann man für wenig Geld Shampoonierer ausleihen.
Mit Zitat antworten