Zitat:
Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet (oder ist es zumindest üblich) den verbleibenden Teppichboden reinigen zu lassen?
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Was üblich ist bestimmen in diesem Fall Sie ganz allein. Allgemein gültige Vorschriften gibt es für den Fall nicht. Der Vormieter dieser Wohnung dürfte lediglich gehalten gewesen sein, sie besenrein zu hinterlassen. Von chemischer Reinigung spricht der Gesetzgeber nicht.
Es bleibt also die Individualvereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter, in wie weit er Ihren Wünschen gerecht wird.
P.S. In Bau- und Drogeriemärkten kann man für wenig Geld Shampoonierer ausleihen.