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Alt 30.12.2011, 15:47
Fragebsteller Fragebsteller ist offline
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Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Ja soweit war ich auch schon

aber halt in der ersten kündigung war eine Frist von 6 Wochen.

Können diese jetzt angerechnet werden auf die 3 Monate oder nicht?
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