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Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
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30.12.2011, 17:30
Regenmacher
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Die erste Kündigung war doch ungültig, also muss die noch einmal neu erfolgen.
Eine Anrechnung der 6 Wochen gibt es somit nicht!
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