Hallo Vincenz,
vielen Dank für deine Anfrage. In der Regel ist es tatsächlich so, dass die Erbengemeinschaft für etwaige Kosten gemeinschaftlich aufkommt und diese vor Verteilung des Nachlasses abgezogen werden.
Da Ihre Lage aber nun einen exotischen Einzelfall darstellt, möchte ich hier auch keine konkreten Aussagen treffen, da der Fall einfach zu komplex ist.
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