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Alt 30.01.2012, 12:02
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Rechtsstreit Erbengemeinschaft

Hallo Vincenz,

vielen Dank für deine Anfrage. In der Regel ist es tatsächlich so, dass die Erbengemeinschaft für etwaige Kosten gemeinschaftlich aufkommt und diese vor Verteilung des Nachlasses abgezogen werden.

Da Ihre Lage aber nun einen exotischen Einzelfall darstellt, möchte ich hier auch keine konkreten Aussagen treffen, da der Fall einfach zu komplex ist.

Ich würde Ihnen demnach empfehlen einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Dies können Sie auch über unser Forum und den folgenden Link:

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