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Alt 03.02.2012, 15:06
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Betriebskosten für Gartenpflege

Zitat:
Sind wir verpflichtet, uns an den Kosten zu beteiligen, obwohl wir den Garten nicht nutzen?
Ja!

Die Umlage der Kosten für die Gartenpflege ist auch dann zu bezahlen, wenn für den Mieter keine Nutzung der Grünflächen möglich ist. Bestes Beispiel dürfte der Vorgarten eines Hauses sein. Die Pflege ist umlegbar, auch wenn der Mieter dort kein Picknick veranstalten kann.

Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege
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