AW: Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden
Meine Frage/n wären...
-Müssen die Mieter in einem solchen Fall die Kosten tragen (Elektriker, Klempner, Aufstellung von Heizgeräten)? Der Raum ist ja schließlich ein nicht abgeschlossener Gemeinschaftsraum und deshalb nicht an bestimmte Mietparteien gebunden.
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hat der Vermieter den Schwarzen Peter erwischt.
-Wenn ja, darf der Vermieter willkürlich entscheiden wer von den Mietern die Kosten trägt (schließlich haben ja alle den Mietvertrag einschließlich der Bedingungen unterschrieben)?
Nein, s.o.
-Wenn ja wieviel der Kosten dürfen auf den/die Mieter übertragen werden?
Mit Zitat antworten
Keine, das soll die Gebäudeversicherung übernehmen. Diese Versicherung wird von den Mietern bezahlt.
|