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Alt 12.02.2012, 17:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Hallo Carolin,

generell gilt, dass geschiedene Ehegatten keinen Anspruch haben. Weder auf das Erbe, noch auf den Pflichtteil. Dies können Sie hier in unserem Portal nachlesen:
Pflichtteil des Ehegatten - Erbrecht Ratgeber

Die wichtigsten Dinge zum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten können Sie hier nachlesen. Dies findet natürlich nur Anwednung, wenn die neue Ehe geschlossen wurde:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Je nachdem, wie das Testament formuliert wurde, erben Ehefrau (oder auch Geliebte) und alle leiblichen Kinder (Adoptivkinder). Hierzu gehören meines Wissens nach nicht die angeheirateten Kinder dann aus zweiter Ehe.

Die prozentualen Anteile sind nicht so einfach festzulegen, da innerhalb eines Testaments zusätzliche Erben bedacht werden können oder einzelne Pflichtteilsberechtigte Erben enterbt werden könnten.

Es wäre auch möglich, dass die Ehefrau über ein gemeinschaftliches Testament 100% des Erbes erhält und die Kinder nur als Nacherben eingesetzt werden. Ein entsprechendes Testament Muster könnte so aussehen:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster


Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Falls Sie noch Fragen haben, versuche ich gerne weiterzuhelfen.


Erbrecht Einfach
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