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Alt 12.02.2012, 16:46
Carolin Carolin ist offline
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Standard AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe

Danke für die Antwort. Aber ich habe meine Frage wohl etwas missverständlich formuliert.

Herr C hat ein Haus.
Er hat aus erster Ehe zwei Kinder.
Nun hat er eine zweite Frau, Frau C2 ;-)
Frau C2 hat auch Kinder (nicht von Herr C).

Nun würde es sich ja im Sterbefall von Herr C wie folgt verhalten:
50% des Hauses, erbt Frau C2, je ein Viertel die beiden leiblichen Kinder
von Herr C.

Meine Frage ist nun: erben die Kinder von Frau C2 (die ja nicht
die leiblichen Kinder von Herr C sind) auch den Anteil des Hauses
von Frau C2 wenn diese verstirbt ?

Ich hoffe ich hab mich diesmal deutlicher gemacht ;-)

Grüße
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