AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe
Danke für die Antwort. Aber ich habe meine Frage wohl etwas missverständlich formuliert.
Herr C hat ein Haus.
Er hat aus erster Ehe zwei Kinder.
Nun hat er eine zweite Frau, Frau C2 ;-)
Frau C2 hat auch Kinder (nicht von Herr C).
Nun würde es sich ja im Sterbefall von Herr C wie folgt verhalten:
50% des Hauses, erbt Frau C2, je ein Viertel die beiden leiblichen Kinder
von Herr C.
Meine Frage ist nun: erben die Kinder von Frau C2 (die ja nicht
die leiblichen Kinder von Herr C sind) auch den Anteil des Hauses
von Frau C2 wenn diese verstirbt ?
Ich hoffe ich hab mich diesmal deutlicher gemacht ;-)
Grüße
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