AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe
Hallo Carolin,
wenn der neue Ehegatte C2 die 50% des Hauses nach dem Versterben von Herrn C geerbt hat, ist dieser Anteil ja fest in ihrem Besitz. Das bedeutet, Sie kann damit machen was Sie möchte. Als Folge natürlich dann auch an Ihre in die Ehe eingebrachten Kinder vererben.
Abstrakt gesehen würden also alle vier Kinder (zwei aus der ersten Ehe, zwei von Frau C2) nach Ihren Vorgaben und dem Versterben von Frau C2 25% des Hauses geerbt haben.
Zur Verdeutlichung: Sollte Herr C einem Freund (Nichtverwandten) ein Gemälde mit einem Wert von 5.000 Euro vermachen, könnte dieser Freund das Gemälde auch wieder frei an seine Kinder oder andere Dritte vererben.
Ich hoffe nun weitergeholfen zu haben und alles richtig verstanden zu haben.
Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|