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Alt 10.03.2009, 12:24
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Funny,

ich gestehe gleich ein, dass sich dieser Fall meiner Kenntnisse entzieht.

Dennoch halte ich es für kritisch, dass Kündigungen der Reihe nach akzeptiert wurden, aber das weitere Wohnrecht nicht festgehalten wurde. Hier wird eine Beweispflicht auf Sie zukommen, denn der Vermieter wird sicher leugnen und Ihren Bekannten als Hausbesetzer darstellen.

Somit sah er sich gezwungen diesen Weg zu gehen, um seine Wohnung zurückzuerhalten.

Damit könnte sicher auch der Hausfriedensbruch begründet werden, da es sich um eine Ausnahmesituation handelte.

In Sachen Diebstahl und Sachbeschädigung wird sicher ein Gericht den Sachverhalt klären müssen.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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