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Alt 10.03.2009, 11:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo webman,

die erste Frage lautet, ob dieses Übergabeprotokoll in Ordnung war oder ob hier Mängel aufgezeichnet wurden. Wenn die Wohnung abgenommen wurde, so darf der Vermieter auch keine nachträglichen Reparaturen mehr verlangen.
Das ist ja auch der Sinn eines Übergabeprotokolls. Die Absicherung, dass die Wohnung ohne Mängel (oder bei Mängeln mit Aufzeichnung derer) übergeben wurde.

Somit ist auch die Kaution dementsprechend zur Auszahlung fällig.

Wenn im Übergabeprotokoll natürlich Mängel festgehalten wurden, so kann die Kaution zurückbehalten werden, bis diese beseitigt sind.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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