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Alt 07.03.2012, 19:49
PinkOne PinkOne ist offline
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Registriert seit: 07.03.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses ?

Wir möchten umziehen und in unserem Mietvertrag steht folgendes:

1. Das Mietverhältnis endet am 31.10.2010 (das ist ja nun schon länger vorbei)
2. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der MIetsache von dem Mieter fortgesetzt, so tritt auch bei einem fehlenden Widerspruch der Vermieters gegen die Fortsetzung eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein.
3. § 568 findet keine Anwendung
4. Die Kündigung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen.
5. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Kann mir jemand erklären was mit Punkt 2 genau gemeint ist?
Ändert das irgendwas an unserer Kündigungsfrist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

PinkOne



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