AW: Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses ?
Da Ihr Vermieter scheinbar keine Einwände gegen die Verlängerung des Mietverhältnisses vorgebracht hat, ist Ihr Mietvertrag nunmehr ein unbefristeter. Und der kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Z.B. bis zum dritten Werktag im April zum 30. Juni.
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