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Alt 15.03.2012, 16:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Untermietvertrag bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie bereits Mieter sind lt. Mietvertrag, dann können Sie leider keinen Untermietvertrag abschließen.

Sie würden sich damit auch nur doppelt belasten. Zum Einen haften Sie für die Miete aus dem Mietvertrag und zum Anderen für die Miete aus dem Untermietvertrag.

So etwas sollten Sie im Zuge einer Wohngemeinschaft nicht unterschreiben!

Hier sollte Ihr Freund den schweren Weg zum Vermieter gehen und sich das kostenlose Geld vom Amt abholen! Darüberhinaus haben arbeitslose Mieter nicht unbedingt den schlechtesten Ruf, da der Mietzuschuss meines Wissens nach direkt auf das Vermieterkonto gezahlt wird. Das vermindert Mietausfälle und sichert die Miete zusätzlich!


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