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Alt 13.03.2009, 11:17
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Leogetz,

die Schuldfrage ist sicher schwer zu klären. Daher könnte ich noch empfehlen diesbezüglich dem Vermieter einen Vergleich vorzuschlagen: Jeder übernimmt die Hälfte der Kosten.

Wenn er sich querstellt ist er immernoch in der Beweispflicht!
Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass die Reparatur durch direktes Verschulden des Mieters notwendig wurde.

Über die Kostenrechnung kann ich mich nicht äußern, denn da hat jeder Handwerker seine eigenen Grundlagen für. Fakt ist, dass diese beglichen werden muss - also ist meiner Ansicht nach am WIE zu arbeiten.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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